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DINO Baubedarf

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (Stand: 07.2021)

§1 Geltung der Bedingungen
1. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit Entgegennahme der Auftragsbestätigung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unserer Vertragspartner oder Hinweisen auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen widersprechen wir hiermit und ausdrücklich. Vorab bereit gestellte Muster sind Durchschnittsmuster und daher nicht verbindlich.
2. Ist die Schriftform vereinbart, bedarf eine Änderung der Schriftform ebenfalls der Schriftform.
  
§2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer Bestätigung in Textform.  Entsprechendes gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die  Auftragsbestätigung/Annahmeerklärung ist unverzüglich hinsichtlich Stückzahl, Abmessung und Technik zu prüfen und gegebenenfalls zu rügen. Erfolgt keine unverzügliche Rüge, wird nach Angabe gemäß Auftragsbestätigung gefertigt bzw. geliefert. Nachträgliche Änderungen werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns ausgeführt. Diese bedingen Mehrkosten, die vom Auftraggeber zu tragen sind. An telefonische Bestellungen sehen wir uns nur gebunden, wenn diese in schriftlicher Form per Mail oder Fax wiederholt und damit bestätigt werden.


§3 Preise
Die Preise verstehen sich in Euro ab Werk bzw. Lager und ohne Verpackung, wenn nichts anderes vereinbart wird. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweils gültigen, gesetzlichen   Mehrwertsteuer. Für Kleinstaufträge unter einem Nettoauftragswert von 100.- € berechnen wir einen Bearbeitungsaufschlag von 10.- € pauschal.
  
§4 Zahlungen
1. Unsere Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungskonditionen zu bezahlen. Ohne explizit anderslautender Vereinbarung ist die Zahlung nach 10 Tagen rein netto fällig. Die Rechnung wird zeitgleich mit dem Versand der Ware zugestellt.
Bei Überschreitung des Zahlungstermins behalten werden Zinsen berechnet, im Falle von Mahnungen zusätzlich Mahngebühren. Unberechtigte Skontoabzüge werden stets angemahnt und nachbelastet, ebenso Mahngebühren und Verzugszinsen. Skontoabzüge sind ungeachtet vereinbarter Zahlungsbedingungen nicht gestattet, solange am Tag der Rechnungsstellung gemäß Kontoauszug überfällige Rechnungen noch nicht beglichen sind.

Basis für Ermittlung der Skontofristen ist stets das Belegdatum auf unseren Rechnungen und nicht das Rechnungseingangsdatum beim Kunden. Bankbearbeitungsgebühren im  Auslandszahlungsverkehr sind ausschließlich vom Kunden zu tragen.

2. Nach Ausstellung einer 3. Mahnung werden künftige Aufträge nur noch gegen Vorauskasse angenommen.
3. Vor Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge sind wir zu keinen weiteren Leistungen verpflichtet. Wird bei einer Rechnung das Zahlungsziel überschritten oder gerät der Vertragspartner in Vermögensgefährdung, so bewirkt dies sofortige Fälligkeit aller unserer offenen Rechnungen aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden.

4. Kreditzusagen werden generell nicht gegeben, Zahlungsziele beruhen jeweils auf der in der Auftragsbestätigung genannten Zahlungsbedingung.

5. Zahlungen können befreiend nur an die auf unseren Rechnungsformularen angegebenen Banken bzw. Konten geleistet werden.
6. Wechsel und Schecks werden grundsätzlich nicht als Zahlungsmittel angenommen.

7. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen - es sei denn, diese wären unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Entsprechendes gilt für ein etwaig ausgeübtes Zurückbehaltungsrecht.
  
§5 Aufträge
1. Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass die Kreditverhältnisse des Vertragspartners für eine Kreditgewährung nicht geeignet sind, so sind wir berechtigt, nach  unserer Wahl Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung wegen fälliger oder noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu beanspruchen und die Erfüllung bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zu verweigern. Wird dieses Verlangen nicht fristgemäß erfüllt, so können wir nach unserer Wahl vom Vertrag  zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
2. Auftragsannullierungen sind nur mit unserem Einverständnis gültig. In diesem Fall sowie in allen seitens des Kunden schuldhaft verursachten Vertragsbeendigungen steht uns für den   Erfüllungsschaden ohne Nachweis im Einzelnen ein Schadenersatz in Höhe von 25  % der vereinbarten Kaufpreissumme zu. Im Einzelfall bleibt es uns vorbehalten, einen höheren Schadenersatz zu verlangen bzw. dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass der Schaden nicht bzw. niedriger entstanden ist.
  
§6 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Vertragspartner, der Unternehmer ist, über, sobald   die Sendung dem transportausführenden Unternehmen übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden, der Unternehmer ist, über. Dies gilt auch dann, wenn wir die Versand- oder Anfuhrkosten übernommen haben. Die Auswahl von Versandart- und Weg obliegt unserer Entscheidung. Mehrkosten wegen Expressversand auf ausdrücklichen Kundenwunsch belasten wir generell weiter.

 
§7 Verpackung und Gewichte
Erfolgt der Versand der Ware auf Paletten, so werden diese mit ihrem handelsüblichen Einkaufspreis berechnet. Bei Rückgabe an unser Werk wird der Betrag abzüglich eines Nutzungsentgeltes gutgeschrieben.

Gewichte von Produkten basieren auf das im Werk der Herstellung festgestellt Abgangsgewicht, etwaige produktionsbedingte Toleranzen können nicht ausgeschlossen werden. Die in den Lieferscheinen genannten Gewichte beruhen somit auf repräsentativen  Durchschnittswerten.
  
§8 Gewährleistung und Verjährung
Es gelten die gesetzlichen Regelungen mit folgender Maßgabe:
1. Der Unternehmer als Vertragspartner ist verpflichtet, uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes in Textform mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung in Text- und Bildform anzuzeigen.
2. Die Gewährleistungsfrist   beträgt bei Unternehmern für bewegliche Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendung nicht für ein Bauwerk bestimmt sind, 1 Jahr. Für  Verbraucher verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung. Das gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf eine fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Verwenders oder einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.
3. Für Mängel der Lieferung haften wir im Rahmen der Gewährleistung unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
a) Eine Haftung für Verwendungseignung kann nicht übernommen werden, da im Gegenzug keinerlei Einflussnahme auf die Verarbeitung unsere Produkte besteht. Gebrauchsanweisungen sind zu beachten und auf Basis von Erfahrungen und  Einsatzversuchen erstellt worden; eine Haftung hieraus kann nicht übernommen werden. Der Käufer ist verpflichtet unmittelbar nach Wareneingang und unbedingt vor Verarbeitung unsere Ware qualitativ und quantitativ zu prüfen. Mängelrügen sind unverzüglich vor dem Einsatz der Produkte geltend zu machen. Im Falle berechtigten Mängelrügen hat der Kunde Anspruch auf Wandlung, Minderung oder Ersatzlieferung. Ersatzansprüche aus mittelbarem oder   unmittelbarem Schaden sind, gleichwohl aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, soweit uns keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

Rechtsansprüche aufgrund beratender   Tätigkeiten sind generell ausgeschlossen. Für die Gewährleistungsfristen   halten wir uns an die Regelungen im BGB gebunden.


§10 Liefer- und Leistungszeit
1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, verkehrstechnische Probleme, wie Stau, Sperrungen o.ä., usw., auch wenn sie bei unserem Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten - haben wir bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Vertragspartner nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Laufzeit, oder werden wir vom verbindlich  vereinbarten Liefertermin-/Frist frei, so kann der Vertragspartner hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.
4. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
5. Lieferpflichten- und Fristen ruhen, solange sich der Käufer mit seinen Zahlungen im Rückstand befindet.

6. Bestehen berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden behalten wir uns vor nur gegen Vorauskasse zu liefern.


§11 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldenforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Vertragspartner und sein  Konzernunternehmen jetzt oder künftig zustehen, bleibt die Ware unser Eigentum.

2. Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für uns als Hersteller, jedoch ohne   Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit)eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit)eigentum des Käufers an den einheitlichen Sachen wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Vertragspartner verwahrt unser (Mit)eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit)eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
3. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder  Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware im Sinne von Handelsware an Dritte, sowie deren Veränderung zum Zweck des Weiterverkaufes ist nicht erlaubt.

4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Vertragspartner auf unser Eigentum hingewiesen und hat uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der  Vertragspartner.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der  Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns, liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.
  
§12 Haftungsbeschränkung
1. Unsere Haftung wird - mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Das gilt auch für Schäden verursacht durch den Erfüllungsgehilfen und den gesetzlichen  Vertreter.
2. Uneingeschränkt haften wir jedoch für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3. Gegenüber Unternehmern schränken wir die Haftung gem. Absatz 1 auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden weiter ein. Absatz 2 bleibt hiervon  unberührt.
  
§12 Abtretung
Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Vertragspartner aus der Geschäftsverbindung gegen uns zustehen, ist ausgeschlossen.
  
§13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in denen der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
2. Soweit der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist das Amtsgericht Biberach ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem  Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
  
§14 Schlussbestimmungen und Datenschutz
Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass die von diesem im Rahmen seiner Bestellung an uns übermittelten Daten von uns intern gespeichert werden. Die Daten des Vertragspartners dienen ausschließlich der Abwicklung seines Auftrages. Eine Weitergabe von Daten, d.h. Namen und Anschrift des Vertragspartners, erfolgt lediglich im Rahmen des Versandes an das von uns beauftragte Unternehmen.
Eine Weitergabe von Daten an sonstige Dritte findet nicht statt.

  

 

 

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